Hitzefrei
Im Rahmen des verlässlichen Unterrichts, beruhend auf dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 16.11.2009, hat die Schulkonferenz folgende Regelung getroffen:
An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann die Schulleitung - in Absprache mit benachbarten Schulen - mit folgenden Maßnahmen auf die Belastungssituation bei Schülerinnen und Schülern eingehen:
- Durchführung alternativer Formen des Unterrichts, z. B. Unterricht an anderen Lernorten. Die Lehrkräfte entscheiden, in welcher Form der Unterricht stattfindet.
- Kein Stellen von Hausaufgaben.
- Hitzefrei nach der 5. Stunde (12.30 Uhr) - nur donnerstags und freitags
Bitte klären Sie mit Ihren Kindern, wie verfahren wird, wenn der Unterricht nach der 5. Stunde schließt. Falls ihr Kind auf keinen Fall nach Hause kommen kann, informieren Sie die Klassenlehrerin bitte schriftlich. Es wird eine stundenplangerechte Auffanggruppe eingerichtet. Betreuung und Ganztagsangebote finden wie gewohnt statt - auch bei Hitzefrei.

