Schule am Pfaffenberg / Mühltal

Infektionsschutz

Ein Erlass des Kultusministeriums verpflichtet uns, Sie anlässlich der Aufnahme Ihres Kindes in die Schule am Pfaffenberg über Maßnahmen beim Umgang mit Infektionskrankheiten zu informieren. Folgendes ist hierbei besonders zu beachten:

  • Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Schule erst wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil bzw. Genehmigung des Gesundheitsamtes keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
  • Ob ein Attest erforderlich ist oder nicht, können Sie dem Leitfaden zum Infektionsschutz entnehmen
  • Weitergehende Informationen finden Sie auf www.rki.de