Hitzeregelung
Im Rahmen des verlässlichen Unterrichts, beruhend auf dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 16.11.2009, hat die Schulkonferenz folgende Regelung getroffen:
An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann die Schulleitung - in Absprache mit benachbarten Schulen - mit folgenden Maßnahmen auf die Belastungssituation bei Schülerinnen und Schülern eingehen:
- Durchführung alternativer Formen des Unterrichts, z. B. Unterricht an anderen Lernorten. Die Lehrkräfte entscheiden, in welcher Form der Unterricht stattfindet.
- Kein Stellen von Hausaufgaben.